Wie ich mein Honorar berechne.


Ich führe eine Privatpraxis.

Als Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen.

Aktuell kann ich nur mit privaten Krankenversicherungen abrechnen.

Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden sie in der Leistungstabelle.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. quartalsweise und kann bei der Versicherung eingereicht werden.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet.
Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
Es empfiehlt sich, die Modalitäten der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären und ggf. notwendige Antragsformulare anzufordern.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich berechne den 3,0fachen Satz, was pro Sitzung 131,16€ entspricht.
Bitte beachten Sie, dass Beihilfe und Private Krankenversicherungen üblicherweise den Faktor 2,3 (100,56€) erstatten und Sie ggf. den Differenzbetrag selbst tragen müssen.

Für Selbstzahler beträgt das Honorar 122,40€ (dies entspricht dem 2,8fachen Satz nach GOP).

Leistungen für Beratung und Coaching sind nicht über Krankenkassen erstattungsfähig, da sie keine Heilbehandlung sind. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Pro Sitzung (50 Minuten) berechne ich 122,40€ (2,8fach).

Sollte im weiteren Verlauf eine klinisch relevante Störung diagnostiziert werden, ist das weitere Vorgehen erneut zu klären und ggf. ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen.

Terminabsagen 
Bitte beachten Sie: ich führe eine Bestellpraxis, d.h. ich reserviere für Sie 50 Minuten.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden.
Andernfalls wird das sog. Ausfallhonorar für die geplante Sitzung privat in Rechnung gestellt (2,3fach/100,56€).