Wie ich mein Honorar berechne.


Ich führe eine Privatpraxis.

Als Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen.

Aktuell kann ich nur mit privaten Krankenversicherungen abrechnen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue psychotherapeutische Leistungen und analoge Abrechnungsziffern (GOÄ/GOP). Diese orientieren sich an den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. quartalsweise und kann bei der Versicherung eingereicht werden.

Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden sie in der Leistungstabelle.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen erstattet.
Ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif ab.
Es empfiehlt sich, die Modalitäten der Kostenübernahme im Vorfeld zu klären und ggf. notwendige Antragsformulare anzufordern.

Für Selbstzahler orientiert sich das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den aktuellen Abrechnungsempfehlungen und beträgt pro Sitzung (50 Minuten) 131,16€. Dies entspricht dem 3,0fachen Steigerungssatz der GOP-Ziffer 870)

Leistungen für Beratung und Coaching sind nicht über Krankenkassen erstattungsfähig, da sie keine Heilbehandlung sind. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Pro Sitzung (50 Minuten) berechne ich 131,16€ .

Sollte im weiteren Verlauf eine klinisch relevante Störung diagnostiziert werden, ist das weitere Vorgehen erneut zu klären und ggf. ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen.

Terminabsagen 
Bitte beachten Sie: ich führe eine Bestellpraxis, d.h. ich reserviere für Sie 50 Minuten.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden.
Andernfalls müssen die Ausfallkosten mit 100€ für die geplante Sitzung privat in Rechnung gestellt werden.