Ich führe eine Privatpraxis.
Ich biete Ihnen gerne zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch an – zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Klären Ihres Anliegens und der formalen Rahmenbedingungen sowie zur Vorbereitung einer individuellen Fallkonzeption und eines Behandlungsplans.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Psychotherapeutische Leistungen bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie werden in der Regel abhängig vom gewählten Tarif von der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe erstattet.
Klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommt und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare an.
Im Rahmen ‚probatorischer‘ Sitzungen mit ausführlicher Anamnese, Diagnostik und Behandlungsplanung entscheiden Sie, ob Sie mit mir zusammenarbeiten und eine Psychotherapie beginnen möchten.
Eine Psychotherapie geht meist über 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bis zu 45 Sitzungen (Langzeittherapie, antragspflichtig). Eine weitere Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich.
Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden sie in meiner Leistungstabelle.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. quartalsweise und kann bei der Versicherung eingereicht werden.
Selbstzahler
Bei Wunsch nach Diskretion gegenüber Ihrer Versicherung und nach Unabhängigkeit von Formalitäten bzw. bei vertraglichem Ausschluss von psychotherapeutischen Leistungen entfällt die Beteiligung der Krankenversicherung. Dies kann z.B. bei einer anstehenden Verbeamtung oder bei einem geplanten Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Auch der Wechsel in eine Private Krankenkasse bei bestehender oder abgeschlossener Psychotherapie kann problematisch sein. Die Abrechnung erfolgt auch hier in der Regel nach GOP und beträgt 131,16€ pro 50-minütige Sitzung (ich berechne den 3,0fachen Steigerungssatz).
Leistungen für Beratung und Coaching sind nicht erstattungsfähig, da sie keine Heilbehandlung sind. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt aktuell 131,16€ für eine 50-minütige Sitzung. Sollte im weiteren Verlauf eine klinisch relevante Störung diagnostiziert werden, ist das weitere Vorgehen erneut zu klären und ggf. ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis ist eine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen bei mir nicht möglich und die Behandlungskosten werden i.d.R. nicht erstattet.
Manche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, da grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Grundlage hierfür ist §13 Absatz 3 SGB V.
Sofern die Krankenversicherung nicht in der Lage ist, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz zu vermitteln, kann ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten gestellt werden, wenn es aufgrund der aktuellen Versorgungssituation nicht möglich ist, in einer zumutbaren Entfernung und Wartezeit von 3 Monaten einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu erhalten.
Wichtig ist, dass eine über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (Tel. 116 117) vermittelte psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen wurde und Anfragen, Absagen bzw. Wartezeiten bei Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung als Nachweis schriftlich dokumentiert wurden.
Informieren Sie sich im Vorfeld über den vorgegebenen Ablauf Ihrer Krankenkasse.
Terminabsagen
Bitte beachten Sie: ich führe eine Bestellpraxis, d.h. ich reserviere für Sie 50 Minuten.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden – per Mail oder telefonisch.
Andernfalls wird das sog. Ausfallhonorar für die geplante Sitzung privat in Rechnung gestellt (100€).