Die weiteren Schritte.

Ich biete Ihnen gerne zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch an – zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Klären Ihres Anliegens und der formalen Rahmenbedingungen sowie zur Vorbereitung einer individuellen Fallkonzeption und eines Behandlungsplans.

Da ich eine Privatpraxis habe, werden die Behandlungskosten nur von Privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe erstattet.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden sie in der Leistungstabelle.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Psychotherapeutische Leistungen bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie werden in der Regel von der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe erstattet.

Klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommt und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare an.

Nach bis zu fünf (‚probatorischen‘) Sitzungen mit ausführlicher Anamnese, Diagnostik und Behandlungsplanung entscheiden Sie, ob Sie mit mir zusammenarbeiten und eine Psychotherapie beginnen möchten.

Erstattungsfähig sind 25 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bzw. 45 Sitzungen (Langzeittherapie, antragspflichtig).
Der Stundensatz pro Sitzung (à 50 Minuten) beträgt 131,16€ (3,0facher Abrechnungssatz nach GOP).
Bitte beachten Sie, dass sowohl Beihilfe als auch Private Krankenversicherungen ggf. den Faktor 2,3 (100,56€) erstatten und sie in diesem Fall für die Differenz selbst aufkommen müssen.

Selbstzahler

Bei Wunsch nach Diskretion gegenüber Ihrer Versicherung und nach Unabhängigkeit von Formalitäten bzw. bei vertraglichem Ausschluss von psychotherapeutischen Leistungen entfällt die Beteiligung der Krankenversicherung.

Sie können selbstverständlich selbst für die Therapiekosten aufkommen.
Die Abrechnung erfolgt nach GOP (2,8fach) und beträgt 122,40€ pro Sitzung.


Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis ist eine direkte Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen bei mir nicht möglich und die Behandlungskosten werden i.d.R. nicht erstattet.

Manche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens, da grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch besteht.
Grundlage hierfür ist §13 Absatz 3 SGB V.
Sofern die Krankenversicherung nicht in der Lage ist, einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassensitz zu vermitteln, kann ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten gestellt werden, wenn es aufgrund der aktuellen Versorgungssituation nicht möglich ist, in einer zumutbaren Entfernung und Wartezeit  von 3 Monaten einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu erhalten.

Wichtig ist, dass eine über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (Tel. 116 117) vermittelte psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen wurde und Anfragen, Absagen bzw. Wartezeiten bei Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung als Nachweis schriftlich dokumentiert wurden.
Informieren Sie sich im Vorfeld über den vorgegebenen Ablauf Ihrer Krankenkasse.

Terminabsagen 
Bitte beachten Sie: ich führe eine Bestellpraxis, d.h. ich reserviere für Sie 50 Minuten.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden – per Mail oder telefonisch.
Andernfalls wird das sog. Ausfallhonorar für die geplante Sitzung privat in Rechnung gestellt (2,3fach/100,56€).