Leistungen.


Wie ich meine Leistungen berechne.

Ich führe eine Privatpraxis.

Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden sie in meiner Leistungstabelle

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel abhängig von der Versicherung sowie vom gewählten Tarif von den privaten Krankenversicherungen und nur in Ausnahmefällen und nach Vorabgenehmigung von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. quartalsweise und kann bei der Versicherung eingereicht werden.

Bei gesetzlich Versichterten, die nachweislich keinen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung finden, übernehmen manche Krankenkassen eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Hintergrund dafür ist der gesetzlich verankerte Anspruch, bei Bedarf eine zeitnahe, fachgerechte psychotherapeutische Behandlung zu erhalten. Ist eine Krankenversicherung nicht in der Lage, ihren Versicherten einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz zu vermitteln, ist sie nach § 13 Absatz 3 SGB V dazu verpflichtet, die Kosten bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung zu übernehmen. Wartezeiten von mehr als drei Monaten gelten als unzumutbar lange und müssen nicht hingenommen werden. Seit der neuen Psychotherapie-Richtlinie von 2017 ist es wichtig, dass ein gesetzlich versicherter Patient vor Beginn einer Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen hat, die über die Termin-Servicestelle (Tel.: 116 117) vermittelt wird. Mit einer schriftlichen Dokumentation von Anrufen und Absagen sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei mehreren Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz erhalten. Es ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, unter welchen Bedingungen die Kasse eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bewilligen muss. Erkundigen Sie sich am besten vorab nach dem vorgeschriebenen Vorgehen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Leistungen für Beratung und Coaching sind nicht erstattungsfähig, da sie keine Heilbehandlung sind. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollte im weiteren Verlauf eine klinisch relevante Störung diagnostiziert werden, ist das weitere Vorgehen erneut zu klären und ggf. ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen.