Wie ich mein Honorar berechne.


Ich führe eine Privatpraxis.

Als Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie bin ich in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen.

Aufgrund der limitierten Vergabe von Kassenzulassungen durch die KVBW habe ich derzeit keinen Kassensitz.

Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den privaten und im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (außervertragliche Kostenübernahme) von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und kann bei der Versicherung eingereicht werden.

Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten finden sie in der Leistungstabelle.

Leistungen für Beratung und Coaching sind nicht über Krankenkassen erstattungsfähig, da sie keine Heilbehandlung sind. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Sollte im weiteren Verlauf eine klinisch relevante Störung diagnostiziert werden, ist das weitere Vorgehen erneut zu klären und ggf. ein Antrag auf Psychotherapie zu stellen.