Ich biete Ihnen gerne zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch an – zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Klären Ihres Anliegens und der formalen Rahmenbedingungen sowie zur Vorbereitung einer individuellen Fallkonzeption und eines Behandlungsplans.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Psychotherapeutische Leistungen bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie werden in der Regel von der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe erstattet.
Klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommt und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare an.
Nach fünf (‚probatorischen‘) Sitzungen mit ausführlicher Anamnese, Diagnostik und Behandlungsplanung entscheiden Sie, ob Sie mit mir zusammenarbeiten und eine Psychotherapie beginnen möchten.
Diese Stunden werden Ihnen grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse erstattet. Sie bilden die Grundlage für den Antrag auf Psychotherapie, der von einem unabhängigen Gutachter geprüft wird. Genehmigt werden in der Regel 25 bzw. 45 Sitzungen (Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie).
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind oft sehr lang. Obwohl bereits viel zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung unternommen wurde, gibt es nach wie vor zu wenig Therapieplätze bei Psychotherapeuten mit Zulassung für gesetzlich Versicherte. Es besteht dann Anspruch auf Übernahme der Kosten bei einer Privatpraxis mit gleicher Qualifikation (Approbation „Psychologischer Psychotherapeut“).
Hierbei kann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten gestellt werden, wenn es aufgrund der aktuellen Versorgungssituation nicht möglich ist, in einer zumutbaren Entfernung und Wartezeit von 3 Monaten einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu erhalten. Grundlage hierfür ist §13 Absatz 3 SGB V.
Informationen hierzu gibt z.B. die Bundespsychotherapeutenkammer und die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung.
Bei Fragen zur Kostenerstattung helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung.
Bitte beachten Sie: die Kosten für das Erstgespräch sowie weitere probatorische Sitzungen werden von Ihrer Krankenkasse nicht bzw. erst nach einer Bewilligung des Antrags übernommen.
Selbstzahler
Bei Wunsch nach Diskretion gegenüber Ihrer Versicherung und nach Unabhängigkeit von Formalitäten bzw. bei vertraglichem Ausschluss von psychotherapeutischen Leistungen entfällt die Beteiligung der Krankenversicherung und Sie können selbst für die Therapiekosten aufkommen.