Ich biete Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch an – zum Kennenlernen, zum Klären Ihres Anliegens und der formalen Rahmenbedingungen sowie zur Vorbereitung einer individuellen Fallkonzeption und eines Behandlungsplans.
Private Krankenversicherung
Psychotherapeutische Leistungen werden in der Regel von der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe erstattet. Klären Sie im Vorfeld, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung für die Behandlungskosten aufkommt und fordern Sie die notwendigen Antragsformulare an.
Nach fünf (‚probatorischen‘) Sitzungen mit ausführlicher Anamnese, Diagnostik und Behandlungsplanung entscheiden Sie, ob Sie mit mir zusammenarbeiten und eine Psychotherapie beginnen möchten.
Diese Stunden werden grundsätzlich erstattet. Sie bilden die Grundlage für den Antrag auf Psychotherapie. Genehmigt werden in der Regel 25 bzw. 45 Sitzungen (Kurzzeit- bzw. Langzeittherapie).
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte ist eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert eine Genehmigung im Vorfeld.
Hierbei kann im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ein Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten gestellt werden, wenn es aufgrund der aktuellen Versorgungssituation nicht möglich ist, in einer zumutbaren Entfernung und Wartezeit einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu erhalten.
Selbstzahler
Bei Wunsch nach Diskretion gegenüber Ihrer Versicherung und nach Unabhängigkeit von Formalitäten bzw. bei vertraglichem Ausschluss von psychotherapeutischen Leistungen entfällt die Beteiligung der Krankenversicherung.